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Schon gewusst?

Mit dem Besitz eines E-Autos sind Sie seit 2022 automatisch in der Lage am THG-Quotenhandel teilzunehmen!

Sichern Sie sich Ihre Prämie!

Ihre Vorteile:

Einfache, jährliche Vergütung pro E-Fahrzeug!

Alles zur THG-Quote

THG-Quote: Treibhausgasminderungsquote

Kraftstoffvertreiber, welche durch Ihre verkauften Kraftstoffe (z.B. Diesel oder Benzin) Treibhausgase emittieren, gelten als „Quotenverpflichtete“. Diese müssen jedes Jahr sicherstellen, dass sie die durch Ihre Kraftstoffe verursachten Emissionen um einen bestimmten Prozentsatz reduzieren, beziehungsweise kompensieren. Dieser Prozentsatz liegt aktuell bei ca. 6 % und soll auf 25 % im Jahr 2030 angehoben werden. Für die Erfüllung der THG-Quote können alternative Kraftstoffe beigemischt oder direkt verkaufen werden (B7 oder E10). Genauso ist aber auch Strom für Elektrofahrzeuge anrechenbar, welcher in Form von Quoten gehandelt werden kann. Ziel der THG-Quote ist es Anreize für eine Umstellung auf alternative Kraftstoffe und durch höhere Kosten, auch für eine Konsumänderung zu setzen.

Quotenverpflichteten Unternehmen wird es ermöglicht den angesetzten Prozentsatz auch durch einen Zukauf von Quoten zu erfüllen. Da auch Ladestrom zur Erfüllung der Quote zugelassen ist, ist dieser handelbar. Stromanbieter und Betreiber von Ladestationen können sich somit die Quoten bescheinigen lassen und an die Kraftstoffvertreiber verkaufen. Im öffentlichen Bereich erfolgt die Bescheinigung über die genaue Zählung an der Ladestation. In nicht-öffentlichen Bereichen läuft es über eine Pauschale pro Fahrzeug.

Bescheinigt wird die Quote durch das Umweltbundesamt (UBA). Danach erfolgt die Anmeldung des Handels bei dem Hauptzollamt, welches jede Übertragung der Quoten an die quotenverpflichteten Unternehmen überwacht. Beim Handel wird die Quote an die jeweiligen Unternehmen verkauft, welche dann den entsprechenden Quotenpreis auszahlen. Dieser Handel kann jährlich wiederholt werden!

Seit 2022 ist der Ladestrom sowohl im öffentlichen, als auch im nicht-öffentlichen Bereich in Form von THG-Quoten handelbar. Somit können sich neben den Besitzern gewerblicher E-Firmenflotten auch die privaten E-Mobilisten am Handel beteiligen! Generiert werden können die Quoten ausschließlich aus reinen Batterieelektrofahrzeuge (BEV).

Jeder, der im Besitz eines E-Autos ist, kann an dem Handel teilnehmen! Für eine erfolgreiche Vermarktung ist nur eine gut lesbare Kopie der Vorder- und Rückseite des Fahrzeugscheins (eines reinen Batterieelektrofahrzeugs!) grundlegend. Weitere Daten wie die Fahrgestellnummer und das Zulassungsdatum erleichtern den Prozess, sind aber nicht unbedingt erforderlich.

Im nicht-öffentlichen Bereich erfolgt die Prämie auf Grundlage eines Schätzwertes für den jährlich geladenen Strom je Fahrzeug, bekanntgegeben von dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Für ein rein elektrischen PKW beträgt dieser Wert im Jahr 2022 genau 2.000 kWh. Höhere Schätzwerte gelten für Nutzfahrzeuge oder Omnibusse. Für Leichtfahrzeuge ist ebenfalls eine Prämie möglich. Bei derzeitigem Markt sind damit Prämien bis mehr als 350,- Euro* möglich.

Grundsätzlich kann jeder, der potentiell über entsprechende Quoten verfügt, die entsprechenden Stellen (UBA und Hauptzollamt) kontaktieren und sich an dem Handel beteiligen. Vor allem bei mehreren Fahrzeugen kommt es dabei aber zu verschiedene Hürden, wie die Bürokratie, Marktkenntnisse, digitales Management, Kenntnisse, über die Vorgänge etc.
PRACHT bietet hier den Mehrwert sowohl für Firmen-, als auch für Privatkunden und vermittelt gerne an ausgewählte Partner, welche die komplette Abwicklung übernehmen und über entsprechende Kompetenzen verfügen. Darüber hinaus investiert PRACHT mit jeder Registrierung in sozial-ökologische Initiativen.
Sie erhalten Geld und unterstützen gleichzeitig nachhaltige Projekte!

Einfach das Kontaktformular ausfüllen, Daten hochladen und ohne weiteren Aufwand die Prämie erhalten. Jedes Jahr.

Handeln mit THG-Quoten – So funktioniert´s:

1.

Kontaktdaten angeben

2.

Angebot erhalten

3.

Kopie der Fahr­zeug­scheine /des Fahr­zeug­scheins und ggf. Weiteres hoch­laden

4.

Handel durchführen lassen

5.

Prämie erhalten

  Jährliche Wiederholung möglich!

Hier gehts zur Vergütung

Firmenkunden

    Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten gemäß Ihrer Datenschutzerklärung verarbeitet werden. Ich bin des Weiteren mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten durch Google gemäß der Datenschutzbestimmungen von Google Inc. im Rahmen des Google reCaptchas einverstanden.

    Privatkunden

    Einfach und unkompliziert unter folgendem Link anmelden und Angebot erhalten:

    *Der jährlich Realwert der THG-Quote kann variieren in Abhängigkeit des Wertes pro Tonne CO2eq. Ihre THG-Quote erhalten Sie persönlich im Angebot.